Taufe

Taufe to go: Taufkelch
Bildrechte Bilddatenbank Fundus

Im Zusammenhang mit dem Fest der Taufe gibt es vieles, was hilfreich für deren Planung sein kann. Eine Auswahl wichtiger Punkte haben wir für Sie nachfolgend zusammen gestellt:


 

Mit der Taufe wird dem Täufling Gottes Ja und Begleitung für den Lebensweg zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig beginnt mit der Taufe die Mitgliedschaft des Täuflings in der Kirche.

 

 

(Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen die Kirchengemeinde Eggenfelden betreffen. In anderen Gemeinden können die hier genannten Fragen unter Umständen anders beantwortet werden.)

 

Kindertaufe
In der Regel werden die Kinder in den ersten Lebensjahren getauft. Aber auch eine Taufe zu einem späteren Zeitpunkt ist ohne weiteres möglich.
Gott spricht in der Taufe dem Täufling seine vorbehaltlose Liebe zu. Eltern und Paten übernehmen dabei die Aufgabe, ihr Patenkind zusammen mit dessen Eltern an den christlichen Glauben heranzuführen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

Erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an unser Pfarramt, um einen Termin für das Taufgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. Sofern sie kein Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, benötigen Paten bzw. Patinnen eine Patenbescheinigung, die vom Pfarramts an deren Wohnort ausgestellt wird. Diese bestätigt die Mitgliedschaft bei der Evangelische-Lutherischen Kirche oder einer Religionsgemeinschaft der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK, siehe http://www.oekumene-ack.de/Mitglieder.262.0.html) und dass der Übernahme des Patenamtes nichts im Wege steht.

Taufe eines Kindes mit nicht-evangelischen Eltern
Wenn kein Elternteil der evangelisch-lutherischen Kirche angehört, sollte zumindest eine*r der Paten/Patinnen evangelisch sein.

Pat*innen
Das Patenamt können alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der ACK (siehe oben) angehören. Sie müssen konfirmiert bzw. gefirmt oder mindestens 14 Jahre alt sein. Da ein*e Pat*in nach unserem Kirchenrecht die Kirchengemeinde vertritt, können als Taufpaten und -patinnen nur Kirchenmitglieder akzeptiert werden. Wer keiner Kirchengemeinschaft der ACK angehört und Mitverantwortung für den Täufling übernehmen möchte, kann als Taufzeug*in in die Kirchenbücher eingetragen werden.

Taufspruch
In unserer Kirche ist es ein guter Brauch, Täuflingen ein Bibelwort auf den Lebensweg mit zu geben, den Taufspruch. Prinzipiell können Eltern und Paten dazu jeden Vers aus der Bibel auswählen, allerdings ist nicht jedes Bibelworte dafür geeignet. Eine Auswahl schöner Verse aus der Bibel finden Sie unter www.taufspruch.de

Erwachsenentaufe
Natürlich ist eine Taufe auch im Jugendlichen- oder Erwachsenenalter möglich. Nachdem der Täufling der Taufe dann selbst zustimmt, sind in solche einem Fall keine Paten bzw. Patinnen nötig. Wer in einer anderen Kirche bereits auf den Namen „des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ getauft wurde, muss sich bei Eintritt in die Evangelisch-Lutherische Kirche nicht erneut taufen lassen. Die Taufe bleibt lebenslang gültig.

Taufe im Gottesdienst oder separate Tauffeier?
Taufen können in der Regel im Rahmen eines „normalen“ Sonntagsgottesdienstes oder auch als separate Tauffeier durchgeführt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt in Eggenfelden.

 

Anregungen und weitere Informationen rund um das Thema Taufe finden Sie auch unter folgenden Links: